Der Grundsatz des Sozialrechts ist die Sozialstaatlichkeit, welche im Artikel 20 unseres Grundgesetzes verankert ist.
Das Sozialrecht ist durch eine Unter- und Überordnung von Staat und den Bürgern als Antragsteller, Leistungsempfänger oder Sozialversicherten geprägt.
Sollten Sie Beratungsbedarf im Sozialrecht haben oder sollte eine Vertretung in einem Widerspruchsverfahren ratsam sein, dann ist Frau Rechtsanwältin Bettina Sievers in allen Bereichen des Sozialrechts gerne kompetent und hilfreich an Ihrer Seite.
Sie vertritt Sie bei Bedarf und Aussicht auf Erfolg auch gerne in einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht, Landessozialgericht oder Bundessozialgericht.
Das Sozialrecht ist sehr vielfältig und betrifft die unterschiedlichsten Bereiche des Lebens.
Nachfolgend finden Sie eine Aufführung verschiedener Angelegenheiten in denen Frau Rechtsanwältin Bettina Sievers Sie mit jahrelanger Erfahrung, fachlich kompetent und mit großem Engagement vertritt.
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