Auch Ihnen kann es passieren, dass Sie
durch Alter, Unfall oder Krankheit
Ihre Angelegenheiten (beispielsweise Ihre laufenden bzw. neu abzuschließenden Verträge, Vertretung gegenüber Behörden)
nicht mehr selbst erledigen können
und auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
WER soll Sie in diesem Fall WIE vertreten?
WER kümmert sich dann um Ihre Angelegenheiten, um Ihr Bankkonto und sonstiges Vermögen?
WER ist Ansprechpartner für die Sie betreffenden Fragen?
WELCHE Aufgaben darf der Ansprechpartner für Sie ausführen?
Wenn Sie diese Fragen nicht beantwortet und geregelt haben, dürfen nicht einmal Ihr Ehegatte (mit Ausnahme des sogenannten Notvertretungrecht unter Ehegatten im Bereich der Gesundheitssorge) oder Ihre Kinder Sie vertreten, sondern es wird Ihnen ein/e Betreuer/in vom Gericht zugewiesen.
Möchten Sie das vermeiden, müssen Sie eine Person Ihres Vertrauens durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigen.
In einer Patientenverfügung können Sie zudem festlegen, wie Sie medizinisch versorgt werden wollen. Sie bestimmen, ob und wie lange lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen bzw. durchgeführt werden sollen und wie die ärztliche Behandlung erfolgen soll.
Muster und vorgefertigte Formulare können nur eine Anregung sein. Als VorsorgeAnwältin bin ich spezialisiert und berate Sie umfassend. Die Bevollmächtigung einer anderen Person hat weitreichende Folgen. Als VorsorgeAnwältin helfe ich Ihnen eine speziell auf Sie zugeschnittene, individuelle Vorsorgeregelung zu gestalten, die eindeutig und juristisch wirksam ist. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Wertvorstellungen und Wünsche umgesetzt werden. Als VorsorgeAnwältin gestalte ich:
a) Rechtssichere Vorsorgevollmachten
b) Gute Patientenverfügungen
c) Vorsorgeregelungen
Als Ihre VorsorgeAnwältin übernehme ich für Sie:
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