Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten bzw. sind in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen?
Unabhängig von den daraus resultierenden Schäden und auch unabhängig von der Schuldfrage, sollten Sie immer eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung der Angelegenheit beauftragen, denn nur auf diesem Weg sind sämtliche Ihrer Ansprüche sicher gewahrt.
Sollte es sich um einen unverschuldeten Unfall handeln, dann muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch Ihre Anwaltskosten zahlen, bei einer Teilschuld wird der entsprechende Anteil gezahlt. Frau Rechtsanwältin Bettina Sievers achtet auch bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall darauf, dass Ihre Rechte und Ansprüche umfassend geltend gemacht werden, denn es erfolgt regelmäßig von der gegenerischen Haftpflichtversicherung keine genaue Aufklärung über sämtliche Ihrer Ansprüche.
Tragen Sie möglicherweise eine Teilschuld und haben aber auch eine Vollkaskoversicherung, dann kann Frau Rechtsanwältin Bettina Sievers Ihnen kompetent bei der Durchsetzung des äußerst vorteilhaften, aber auch sehr komplizierten, Quotenvorrechts behilflich sein.
Häufig wird nach einem Verkehrsunfall ein Ermittlungsverfahren, in der Regel wegen fahrlässiger Körperverletzung, gegen einen vermeintlichen Unfallverursacher eingeleitet. Lassen Sie sich auch in dem polizeilichen Ermittlungsverfahren von Frau Rechtsanwältin Bettina Sievers vertreten, damit Ihre Rechte umfassend gewahrt sind und ein solches Verfahren möglichst wieder eingestellt wird.
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